3 Fotos und Anhänge ansehen
Johann Ihnen Auktionator, Grundstücks- und Hypothekenmakler e. K.
Wallstr. 1, 26409 Wittmund
Johann Ihnen
Teilen

Seitenansicht – Rechts

Seitenansicht – Links

Garten

Wohnhaus in Ardorf

Eckdaten

  • Art Einfamilienhaus
  • Lage 26409 Wittmund
  • Kaufpreis 0,00
  • Preis auf Anfrage nein
  • Wohnfläche ca. 80
  • Grundstück ca. 812
  • Zimmer 3
  • Alt-/Neubau Altbau
  • Einbauküche nein
  • Vermietet ja
  • Bodenbelag Fliesen Laminat Teppichboden
  • Ausstattung des Bades Badewanne
  • Zustand Unsaniert
  • Immobilien-ID 6245
  • Provision 3,57

Immobilie

Zum Verkauf steht ein freistehendes Einfamilienhaus in massiver Klinkerbauweise mit Satteldach auf einem großzügigen Grundstück in Ardorf. Das Gebäude erstreckt sich über Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss. Das Objekt befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Es liegen keinerlei Objektunterlagen vor (kein Baujahr, keine Grundrisse, keine Flächenberechnungen). Das Grundstück ist erschlossen. Käufer erwerben das Objekt in dem bei Besichtigung vorgefundenen Zustand. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung sind vom Interessenten eigenständig beim Landkreis Wittmund zu prüfen.

Lage

Das Objekt befindet sich in Ardorf, einem Ortsteil der Stadt Wittmund im Landkreis Wittmund (Ostfriesland/Niedersachsen). Die ruhige Wohnlage in einem gewachsenen Siedlungsgebiet bietet eine naturnahe Umgebung. Die Kreisstadt Wittmund mit vollständiger Infrastruktur (Einkauf, Schulen, Ärzte, Behörden) ist gut erreichbar. Anbindung über die B210.

Ausstattung

Klinker-Massivmauerwerk · Satteldach mit roten Dachpfannen · Gasheizung (Wandtherme, Zustand/Funktion nicht geprüft) · Rollläden vorhanden · Badezimmer mit Badewanne (gefliest) · Gepflasterte Einfahrt · Umlaufende Gartenfläche · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Unterlagen vorhanden.

Vermietet Balkon vorhanden Einbauküche Rollladen vorhanden

Sonstiges

VERKAUF GEGEN HÖCHSTGEBOT – Mindestgebot: 50.000 €
Die Immobilie wird im Auftrag gegen Höchstgebot veräußert. Verbindliche Höchstgebote sind schriftlich beim Makler einzureichen. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung gem. § 1850 BGB. Ein rechtswirksamer Kaufvertragsabschluss kommt erst nach Erteilung dieser Genehmigung zustande. Das Objekt wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelgewährleistung veräußert.

Weitere Informationen

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?
* Pflichtfeld