Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der vorangegangenen Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarung.

I.

  1. Die Firma Immobilien Johann Ihnen übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.


II.

  1. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
  2. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind freibleibend nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Ihnen weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.


III.

  1. Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Provision. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.
  3. Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
  4. Die Provision ist jeweils auch zu zahlen, wenn ein anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Provisionssätze zugrunde zu legen sind.


IV.

Durch Nachweis oder Vermittlung entstehen folgende Provisionen, sofern keine anderen Provisionen schriftlich vereinbart wurden:

  1. Bei Ver- und Ankauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Wohnungseigentum entsteht jeweils eine vom Verkäufer und Käufer zu zahlende Provision von 2,98 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Wohnungsanmietung entsteht eine vom Vermieter zu zahlende Provision von einer Monatsmiete kalt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Bei Anmietung von Gewerberäumen entsteht eine vom Mieter zu zahlende Provision von einer Monatsmiete kalt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


V.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 26409 Wittmund.
Beschäftigte der Firma Immobilien Johann Ihnen sind nicht berechtigt, Gelder und sonstige Vermögenswerte zur Verwahrung oder Weiterleitung an Dritte in Empfang zu nehmen oder Darlehenszusagen zu geben.