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Johann Ihnen Auktionator, Grundstücks- und Hypothekenmakler e. K.
Wallstr. 1, 26409 Wittmund
Johann Ihnen
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Arrondierte Waldfläche von rd. 188 ha inkl. 4,6 ha Ackerland – mit Eigenjagd

Eckdaten

  • Art Land- / Forstwirtschaft
  • Lage 49835 Wietmarschen
  • Kaufpreis 6.000.000,00
  • Preis auf Anfrage nein
  • Grundstück ca. 1.882.922
  • Grundstücksfläche ca. 188 ha
  • Landwirt. Fläche 4.6 ha
  • Forstwirt. Fläche 183.5 ha
  • Immobilien-ID 6257
  • Provision 5,95

Immobilie

Der Forstort „Bakelder Wald" ist eine geschlossen arrondierte, gut erschlossene Waldfläche von rund 188 ha mit einer eingebetteten Ackerinsel von rd. 4,6 ha und einem eigenständigen Eigenjagdbezirk. Objekte dieser Größe und Geschlossenheit kommen im nordwestdeutschen Raum nur selten an den Markt.

Das Objekt umfasst fünf Flurstücke in den Gemarkungen Klausheide, Wietmarschen und Lohne mit einer Gesamtfläche von rd. 1.882.922 m². Davon entfallen rd. 1.834.926 m² auf Waldfläche einschließlich der Wegeflächen und rd. 47.996 m² auf Ackerland.

Hauptbaumart ist die Kiefer, überwiegend in mittelalten Reinbeständen in Mischung mit Japanlärche und Birke. Kleinere Flächenanteile entfallen auf Douglasien-, Lärchen- und Eichenmischbestände; weiterhin vertreten sind Sitkafichte, Weymouthskiefer, Roterle, Stieleiche und Rotbuche. Die Holzbodenfläche beträgt rd. 175 ha, der Gesamtvorrat 25.795 Efm o. R. bzw. im Mittel rd. 147 Efm/ha (Stichtag Forsteinrichtung 01.01.2014). Der laufende Zuwachs liegt bei 859 Efm/Jahr = rd. 4,9 Efm/ha/Jahr; die planmäßige Nutzung 2014–2023 betrug 3.901 Efm o. R. = rd. 2,3 Efm/ha/Jahr. Da die planmäßige Nutzung nur rund der Hälfte des laufenden Zuwachses entsprach, ist der Bestand seit dem Stichtag rechnerisch weiter aufgebaut worden.

Die Fichtenbestände wurden seit dem Sturm „Kyrill" (2007) sukzessive in Kulturflächen umgewandelt; seit 2018 befinden sich die verbliebenen Fichtenanteile kalamitätsbedingt in Auflösung. Der Waldumbau hin zu klimastabileren Mischbeständen ist damit bereits eingeleitet und bietet dem Erwerber Gestaltungsspielraum.

Inmitten des Forstes liegt eine Ackerinsel von rund 4,6 ha, die im Rahmen eines Landpachtvertrages bis zum 30.09.2030 verpachtet ist; das Pachtverhältnis geht kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Der Eigentümer ist auf der Ackerfläche bis zum 30.09.2030 von Wildschadensersatzansprüchen freigestellt. Die Fläche erzeugt eine laufende Einnahme und dient zugleich als Äsungsfläche und Bejagungsschneise.

Das Objekt bildet einen eigenständigen Eigenjagdbezirk von insgesamt rund 216 ha und liegt deutlich über der gesetzlichen Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk in Niedersachsen; eine Teilung in zwei Eigenjagdbezirke ist grundsätzlich möglich. Hauptwildart ist das Rehwild (Abschussplan zuletzt 38 Stück in drei Jahren). Das Revier ist Mitglied der Damwildhegegemeinschaft „Damwildring Am Ems-Vechte-Kanal"; zuletzt waren 29 Stück Damwild zugeteilt. Schwarzwild tritt als regelmäßiges Wechselwild auf, insbesondere in den Wintermonaten. Beim Niederwild sind Hase und Waldschnepfe hervorzuheben.

Lage

Der Bakelder Wald liegt rund 1 km südlich von Wietmarschen im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Die Fläche erstreckt sich als langgestrecktes, geschlossenes Waldband entlang der Klausheider Straße und ist von allen Seiten über befestigte Wirtschaftswege erreichbar.

Verkehrlich liegt das Objekt günstig zwischen Lingen (Ems) und Nordhorn; die Anschlussstelle der A 31 ist rund 8 km entfernt. Trotz der Nähe zu den Mittelzentren ist der Forstort in ein rein landwirtschaftlich geprägtes Umfeld eingebettet und damit ausgesprochen ruhig gelegen.

Entfernungen (Richtwerte): Wietmarschen rd. 1 km, Nordhorn rd. 8 km, Lingen (Ems) rd. 15 km, Anschlussstelle A 31 rd. 8 km, niederländische Grenze rd. 20 km, Osnabrück rd. 75 km.

Standörtlich liegt der Bakelder Wald im Wuchsgebiet „Mittelwestniedersächsisches Tiefland", Wuchsbezirk „Ems-Hase-Hunte-Geest", auf rund 20 m über NN. Es herrschen schwach lehmige Sande vor, die überwiegend mäßig wechselfeucht bis staunass sind. Diese Standortverhältnisse erklären die Dominanz der Kiefer sowie die guten Ergebnisse von Roterle und Stieleiche in den feuchteren Lagen. Durch die Insellage inmitten einer intensiv genutzten Agrarlandschaft sind die Wilddichten in Herbst und Winter vergleichsweise hoch.

Bebaubarkeit

Die Flächen liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Bebauungsplan besteht nicht; ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ist mit dem Erwerb nicht verbunden. Die Nutzung erfolgt als land- und forstwirtschaftliche Fläche.

Vorhaben im Außenbereich sind ausschließlich nach Maßgabe des § 35 BauGB und der forst- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere NWaldLG) zu beurteilen. Für die Errichtung baulicher Anlagen – etwa forstwirtschaftlicher Betriebsgebäude oder jagdlicher Einrichtungen – ist die vorherige Abstimmung mit der Gemeinde Wietmarschen sowie der zuständigen Bauaufsichts- und Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim erforderlich.

Aufgrund der vorherrschenden Nadelholzbestände besteht in diesem Forstort eine Vielzahl von Kompensationsmöglichkeiten. Entsprechende Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim grundsätzlich genehmigungsfähig. Für Erwerber mit Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzflächen oder an handelbaren Ökopunkten eröffnet sich damit ein eigenständiger Wertbeitrag neben der forstlichen Nutzung.

Erschließung

Das Objekt verfügt über ein durchgehendes, befestigtes Wegenetz mit mehreren Zufahrten; die Hauptzufahrten sind schrankengesichert. Die Anbindung erfolgt über die Klausheider Straße; die Fläche ist von allen Seiten über befestigte Wirtschaftswege erreichbar und damit ganzjährig gut befahrbar.

Das gut ausgebaute innere Wegenetz ermöglicht eine rationelle Bewirtschaftung, den Einsatz forstlicher Technik sowie die Holzabfuhr aus allen Abteilungen.

Anschlüsse an Strom, Wasser, Abwasser, Gas oder Telekommunikation bestehen nicht und sind für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht erforderlich.

Sonstiges

Verkaufsverfahren
Der Verkauf erfolgt im Bieterverfahren gegen Höchstgebot. Kaufinteressenten können ihr Gebot schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgeben. Stichtag für die Gebotsabgabe ist Donnerstag, der 25. September 2026, 15.00 Uhr. Das Gebot ist als Gesamtkaufpreis in Euro zu benennen; die Angabe eines Preises je Hektar ist ergänzend möglich. Der Verkäufer behält sich die Entscheidung darüber vor, ob, wann und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird; ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Abgabe eines Gebotes ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten; ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages entsteht dadurch nicht.

Kosten und Provision
Die Käuferprovision beträgt 5 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Kosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.

Entwicklungspotenziale
Die kalamitätsbedingt entstandenen Freiflächen sowie die mittelalten Kiefernreinbestände bieten Raum für einen gezielten Umbau zu klimastabilen Laub- und Mischbeständen; für entsprechende Maßnahmen stehen in Niedersachsen Förderprogramme zur Verfügung. Die Möglichkeit der Teilung in zwei Eigenjagdbezirke sowie die Anlage von Wildäckern und Wildwiesen erlauben eine individuelle Ausgestaltung der jagdlichen Nutzung – als Eigenjagd oder als Verpachtungsobjekt. Mit rund 188 ha in einem Block erreicht das Objekt eine Größenordnung, die eine eigenständige, rationelle Bewirtschaftung ermöglicht und zugleich als langfristige Sachwertanlage geeignet ist.

Besichtigung
Eine Besichtigung des Objektes ist im Rahmen von Spaziergängen jederzeit möglich. Für ein ausführliches Beratungsgespräch oder eine Begehung mit fachlicher Begleitung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Unterlagen zur Einsichtnahme
Auszug des Forsteinrichtungswerks einschließlich Bestandesbeschreibungen, Forstbetriebskarte und Flurkarten, Landpachtvertrag über die Ackerfläche, Grundbuchauszug.

Hinweise
Eine aktualisierte Forsteinrichtung liegt nicht vor; die genannten Bestandeswerte geben den Stand vom 01.01.2014 wieder. Alle Angaben beruhen im Wesentlichen auf Auskünften und Unterlagen des Eigentümers sowie dem Auszug des Forsteinrichtungswerks vom 15.06.2020. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden, eine Gewährleistung wird nicht übernommen. Maßgeblich sind allein Grundbuch, Liegenschaftskataster und der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

Weitere Informationen

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